Gegenwärtig vertrauen über 8 Millionen Menschen in Deutschland ihren Krankenversicherungsschutz einer privaten Krankenversicherung an. Arbeitnehmer, deren monatliches Bruttoeinkommen in den letzten drei aufeinander folgenden Jahren über der Pflichtversicherungsgrenze lag, Selbstständige und Freiberufler unabhängig von Fristen und Einkommenshöhe, Ärzte im Praktikum, Beamte, Richter und Studenten können der privaten Krankenversicherung beitreten.
Zum 01.07.2007 wurde die allgemeine Krankenversicherungspflicht eingeführt. Private Krankenversicherungen müssen Personen, die einst privat krankenversichert waren und nun weder gesetzlich versichert noch versicherungspflichtig sind, im Standardtarif versichern. Ab dem 01.01.2009 sind private Krankenversicherungen verpflichtet einen Basistarif, der den Standardtarif ersetzt, anzubieten. Er entspricht dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherungen. Zudem sind Risikozuschläge beziehungsweise Vertragsablehnungen wegen Vorerkrankungen bei diesem Tarif ausgeschlossen. Im I. Halbjahr 2009 können ebenfalls bereits privat Krankenversicherte bei ihrer Krankenversicherung in den beitragsgünstigeren Basistarif wechseln, für über 55 Jährige, Hilfsbedürftige und Rentner ist der Wechsel zeitlich unbegrenzt.
